Für Juristinnen und Juristen
Anspruchsvolle juristische Arbeit, wann und wo du magst.
Übernimm substanzielle juristische Arbeit (Gutachten, Schriftsätze, Recherchen) klar umrissen und ortsunabhängig. Du wählst, was zu deinem Schwerpunkt passt, und arbeitest zu fairen Festhonoraren in deinem Rhythmus.
So sieht ein Angebot für dich aus
Rechtsgutachten · Arbeitsrecht
Kündigungsschutz bei Betriebsübergang nach § 613a BGB
Du entscheidest frei, ob du annimmst
- Substanzielle Arbeit
- Du entscheidest frei
- Faires Festhonorar
Wie es für dich läuft
In drei einfachen Schritten dabei
01
Bewerben
Erzähl uns in wenigen Minuten von dir: Qualifikation, Schwerpunkte, Werdegang, Zeugnisse. Vertraulich und verschlüsselt, nur intern sichtbar.
02
Kennenlernen
Wir schauen uns deinen Werdegang an und lernen dich bei Fragen in einem kurzen Video-Call kennen. Passt es, schalten wir dich frei.
03
Aufträge annehmen
Du bekommst Aufträge angeboten, die zu deinem Schwerpunkt passen, und entscheidest frei, ob du sie übernimmst: klar umrissene Werke zum Festhonorar, mit Prüf-Leitfaden und einem ruhigen Klärungskanal.
Was du bekommst
Anspruchsvolle Arbeit, faire Bedingungen
Klar umrissene Werke, planbare Honorare und die Freiheit, so zu arbeiten, wie es zu dir passt.
Dein Honorar, fair und vorab bekannt
Für jedes Werk steht dein Honorar fest, bevor du zusagst. Keine versteckten Abzüge, keine nachträglichen Kürzungen: Was du siehst, bekommst du.
Fair · Planbar · Vorab bekannt
Dein Honorar
280 €
Beispiel
Ortsunabhängig
Arbeite von überall und dann, wenn es dir passt: Es zählt das definierte Werk zur vereinbarten Frist.
Definierte Werke
Kurz-Memo, Rechtsgutachten oder Schriftsatzentwurf: klar umrissen, mit festem Umfang. Du weißt vorab genau, was zu tun ist.
Strukturierte Klärung
Offene Punkte klärst du in Ruhe über einen dokumentierten Kanal auf der Plattform, vertraulich, ohne Mandantendaten preiszugeben.
Gefragt für deine Expertise
Du wirst angefragt, weil deine Schwerpunkte zum Fall passen, passgenau statt zufällig, und ganz ohne Akquiseaufwand.
Wer sich bewerben kann
Geprüfte fachliche Eignung, das zählt.
Mindestens erstes Staatsexamen
Diplom-Jurist:innen, Referendar:innen, Volljurist:innen und Rechtsanwält:innen sind willkommen. Qualifikation, Examina und Werdegang schauen wir uns vor der Freischaltung an.
Nachgewiesene fachliche Eignung
Wir sichten Zeugnisse und Werdegang sorgfältig, weil belastbare Qualität für unsere Kanzleien zählt.
Ein Schwerpunkt, in dem du sicher bist
Du musst nicht alles abdecken: Angefragt wirst du dort, wo deine Schwerpunkte zum Fall passen.
Beispiele der Schwerpunkte
Du gibst deine Schwerpunkte in der Bewerbung frei an: hier nur typische Beispiele aus dem Pool.
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Mietrecht und Immobilienrecht
- Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Medizinrecht
- Verkehrsrecht
- Sozialrecht
Vertrauen & Datenschutz
Vertraulich, für dich und die Mandate
Vertraulich nach § 203
Mandatsbezogene Daten werden nach dem Grundsatz der Datenminimierung verarbeitet. Die Fallakte siehst du erst, wenn dir ein Auftrag zugewiesen ist - und auch das erst, nachdem du zur Verschwiegenheit verpflichtet und nach § 203 Abs. 4 StGB belehrt wurdest.
Verschlüsselte Verarbeitung
Deine Bewerbungsunterlagen und jede Zuarbeit werden verschlüsselt übertragen und gespeichert, einsehbar nur für die intern zuständigen Stellen.
Selbstständig und eigenverantwortlich
Du arbeitest selbstständig auf Werkvertragsbasis: kein Anstellungs- oder Mandatsverhältnis. Die fachliche Letztverantwortung bleibt bei der beauftragenden Kanzlei.
Gut zu wissen
Bevor du dich bewirbst
- Lässt sich das mit meinem Alltag vereinbaren?
- Ja. Viele arbeiten als WissMit neben dem Referendariat, einem LLM, einem Job oder einer eigenen Selbstständigkeit, andere in der Zeit zwischen den Examina. Du entscheidest bei jedem Auftrag neu, ob er zeitlich passt; es gibt keine Mindestmenge und keine feste Verfügbarkeit.
- Bin ich fest gebunden?
- Nein. Keine Exklusivität, keine Verpflichtung: Du nimmst an, was und wann du möchtest.
- Wie werde ich bezahlt?
- Pro abgenommenem Werk, zu einem festen Honorar, das du vorab kennst. Zuverlässig ausgezahlt, ohne dass du selbst eine Rechnung schreiben musst.
- Welche Qualifikation brauche ich?
- Mindestens das erste Staatsexamen und einen Schwerpunkt, in dem du sicher bist. Werdegang und Zeugnisse schauen wir uns vor der Freischaltung an.
Bereit?
Bewirb dich als WissMit
Vertraulich und in wenigen Minuten. Wir schauen uns deine Bewerbung an und melden uns.
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